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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Shinzen Dojos (Stand: August 2019)

 

1. Statuten des Shinzen Dojos

 

Herr Anh Son Le ist Inhaber und Eigentümer dieser Website. Im folgenden wird Herr Anh Son Le auch Shinzen Dojo genannt, um die Form eines japanisches Trainingsortes darzustellen. Das Shinzen Dojo und deren Mitglieder verpflichten sich das traditionelle Kyokushin Karate zu pflegen und zu wahren.

 

Diese traditionellen Werte aus Japan sowie dieser Kampfkunst stehen im Vordergrund des Karate Unterrichtes im Shinzen Dojo. Zusätzlich erlaubt sich das Shinzen Dojo Einflüsse von anderen Kampfkünsten in das Training miteinfließen zu lassen ohne dabei den Karatestil des Kyokushin zu verfälschen.

2. Übertragbarkeit

 

Die Mitgliedschaft im Shinzen DojoDojo ist ein persönliches Rechtsverhältnis. Der Anspruch des Mitglieds auf Teilnahme an Veranstaltungen des Shinzen Dojo können daher nicht abgetreten oder sonst auf Dritte übertragen werden. Mit der rechtsgültigen Kündigung eines Mitglieds endet das Vertragsverhältnis zum Vertragsende.

3. Gesundheit des Mitgliedes

 

  1. Das Mitglied bestätigt mit Vertragsschluss, dass es über ausreichende körperliche und geistige Sportgesundheit verfügt, die für Ausübung von Vollkontakt-Karate notwendig ist. Eine entsprechende ärztliche Untersuchung ist Obliegenheit des Mitglieds.
     

  2. Nach Vertragsschluss eintretende Verletzungen, körperliche, seelische und geistige Erkrankungen sind dem Shinzen Dojo anzuzeigen, sofern diese die Besorgnis begründen können, die Sportgesundheit aufzuheben oder einzuschränken
     

  3. Das Shinzen Dojo kann jederzeit die Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Gesundheitszeugnisses verlangen, wenn zu besorgen ist, dass nach Vertragsschluss aufgetretene Änderungen im Gesundheitszustand des Mitglieds die Sicherheit der Mitglieder (oder ihnen nahestehenden Personen), den Trainern oder der Einrichtungen des Shinzen Dojos gefährden. Bei begründeter Besorgnis kann das Mitglied von allen Veranstaltungen des Shinzen Dojo ausgeschlossen werden, bis das entsprechende Gesundheitszeugnis vorliegt.

4. Haftungsausschluss

 

  1. Das Shinzen Dojo haftet in Schadensfällen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und für Schäden, die durch Verletzung von Kardinalspflichten entstehen.
     

  2. Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall einer Haftung des Dojos für Schäden daneben eine Haftung der Mitglieder untereinander in Betracht kommt.
     

  3. Es wird darauf hingewiesen, dass selbst bei Einhaltung größer Sorgfalt Verletzungen unvermeidbar sein können, insbesondere bei Partnerübungen und Freikampf. Soweit die Anweisungen der Instruktoren befolgt und die Regeln der jeweiligen Übungsform eingehalten werden, sind mögliche Verletzungen von gegenseitiger Einwilligung gedeckt und können daher weder unter den Mitgliedern, noch zwischen Mitgliedern und dem Shinzen Dojo Ansprüche begründen. Dasselbe gilt für Beschädigung der persönlichen Trainingsgegenstände der Mitglieder.
     

  4. Persönliche Gegenstände des Mitglieds sind während des Trainings von diesem so aufzubewahren, dass sie vor unbefugtem Gebrauch, Wegnahme oder Beschädigung durch Dritte hinreichend geschützt sind. Dies zu bewirken ist Obliegenheit des Mitglieds. Es wird empfohlen, persönliche Gegenstände während des Trainings in Sichtweite zu halten. Das Shinzen Dojo nimmt keine der persönlichen Gegenstände in Verwahrung.
     

  5. Das Shinzen Dojo unterhält eine ausreichende Haftpflichtversicherung.

 

5. Zahlungsweise

 

Der Mitgliedsbeitrag wird bis zum 5. des Monatsanfangs im Voraus per Banküberweisung entrichtet oder bei Absprache via Barzahlung. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von Mahngebühren vor. Kyu-Prüfungen, Mitgliedspass, Karateanzug und weiteres Equipment sowie Veranstaltungen sind im Mitgliedsbeitrag nicht inbegriffen.

5.1. Kursgebühr

 

Die Kursgebühr wird mit Anmeldung fällig und ist spätestens bis 5 Tage vor Kursbeginn auf das folgende Konto des Shinzen Dojos zu überweisen:


Name des Kontos: Shinzen Dojo

IBAN: DE66 1001 7997 5260 3467 41

BIC: HOLVDEB1

Verwendungszweck: Name, Monatsbeitrag
 

Erst mit Eingang der Zahlung wird ein Kursplatz, soweit noch vorhanden, verbindlich zugesagt.

 

6. Krankheit und Ausfallzeiten

 

Bei der Anmeldung nicht vorhersehbare Ausfallzeiten durch Krankheit, Urlaub oder sonstiges Verhinderung, entbinden nicht aus den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Bei Dauererkrankung, Umzug und Härtefalle kann der Vertrag im Einvernehmen mit dem Shinzen Dojo ausgesetzt werden. In diesen Fall verlängert sich die Dauer der Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher das Mitglied pausiert hat.

6.1 Kursabsagen seitens des Shinzen Dojos

 

Wichtige Gründe oder gesetzliche Feiertage können es erforderlich machen einen Kurs oder einzelne Termine abzusagen. Das Mitglied wird hiervon umgehend via E-Mail, SMS, WhatsApp oder Facebook in Kenntnis gesetzt.
 

Ausgefallene Kurstermine werden nicht nachgeholt. Die Erstattung einer anteiligen Kursgebühr ist nicht möglich. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Gültigkeit der Trainings-Anmeldung und Mitgliedschaft

 

Das Mitglied bestätigt, eine Kopie dieser Anmeldung erhalten zu haben. Mündlichen Nebenabreden haben keine Gültigkeit, jede Änderung Bedarf der postalischen Schriftform oder E-Mail. Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt.

8. Verlängerung der Mitgliedschaft

Sofern die Mitgliedschaft nicht 4 Wochen vor Ablauf in schriftlicher Form oder per E-Mail gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein halbes Jahr. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

8.1 Kündigung

  1. ​Das Mitglied kann das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist bis zum 15. des laufenden Monats zum Monatsende durch schriftliche oder elektronische Erklärung kündigen. Kündigungen nach dem 15. des laufenden Monats beenden das Vertragsverhältnis zum Ende des Folgemonats.

  2. Das Shinzen Dojo kann das Vertragsverhältnis jederzeit durch schriftliche oder elektronische Erklärung kündigen.

  3. Das Vertragsverhältnis kann jederzeit mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund gekündigt werden.

8.1.1 Kündigung nur via Textform

 

Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen.

8.1.2 In Briefform

Jede Erklärung ist per Brief an Herrn Anh Son Le, Friedrichstraße 232, 10969 Berlin oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse info@shinzen-dojo.de zu versenden.

9. Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich innerhalb von drei Wochen ab Eingang der Bestellbestätigung beim Kunden. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, sofern sie von Spreadshirt ausdrücklich und schriftlich als solche bestätigt wurden.

  2. Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands sowie in viele andere Staaten, welche auf www.help.spreadshirt.com/hc/de eingesehen werden können.

  3. Geliefert wird durch einen von Spreadshirt zu wählenden Versanddienstleister. Vom Kunden ist eine Portopauschale zu tragen, welche vom Bestellwert und von dem Ort, an den geliefert werden soll, abhängig sein kann.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung  oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben  an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

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